§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Dede Logistic Services, vertreten durch Emre Dede, Langenhorner Chaussee 103, 22415 Hamburg, im Folgenden „Auftragnehmer" und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber", soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers im Bereich der Notfall-Logistik und Express-Transporte.
  3. Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
  4. Der Auftragnehmer erbringt Transportleistungen gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017), welche unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.dslv.org/…/DSLV-ADSp-2017.pdf, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB.
  5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
  6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Transportleistungen werden entweder über den direkten Kontakt per Telefon oder E-Mail zwischen dem Kunden und dem Spediteur vereinbart.
  2. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.
  3. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z. B. wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
  5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, eine Transportbuchung trotz vorheriger Bestätigung abzusagen, insbesondere wenn das interne Programm zur Fahrzeugverfügbarkeit ausfällt oder andere unvorhergesehene Umstände eintreten.
  6. Im Falle einer Stornierung einer Transportbuchung durch den Auftragnehmer wird der Auftraggeber unverzüglich darüber informiert. Etwaige bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer erbringt Transportleistungen gemäß den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017), sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Transporte von Gefahrgut.
  3. Der Spediteur bearbeitet den Transport und versendet den unterschriebenen Lieferschein zusammen mit der Rechnung.
  4. Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten.
  5. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er sämtliche gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen (aus diesem Vertrag oder aus ADSp) bzgl. der Organisation der Transportbeförderung einhält.

§ 4 Durchführung der Leistung

  1. Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie den einzuhaltenden Terminen auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör. Der Auftraggeber informiert insbesondere über die für das Transportgut notwendige Ladungssicherung und die notwendigen Sicherungstechniken. Bei Verletzung dieser Informationspflicht wird der Auftragnehmer hiermit von seinen Verantwortlichkeiten hinsichtlich der Beförderungssicherheit der Ladung im Innenverhältnis freigestellt. Angaben zum Wert des Gutes macht der Auftraggeber dann, wenn dies für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, entsprechend geeignete Fahrzeuge zu stellen. Soweit der Auftraggeber Anforderungen an das Fahrzeug stellt, welche sich nicht zwingend aus den Informationen über Art, Beschaffenheit, Gewicht, Menge oder die notwendige Sicherung des Transportgutes ergeben, muss der Auftragnehmer diesen Anforderungen nur folgen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
  3. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer das Beförderungsgut in beförderungsfähigem Zustand gemäß § 411 HGB zu übergeben. Die erforderlichen und ordnungsgemäß ausgefüllten Begleitpapiere (§§ 410, 413 HGB) sind ebenfalls zu übergeben.
  4. Führt der Auftragnehmer die Beförderung trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des Abs. 1 durch, nachdem er den Auftraggeber auf die Mängel hingewiesen hat, so ist der Auftraggeber zum Ersatz aller dadurch entstehenden Schäden verpflichtet. In einem solchen Fall trägt der Auftraggeber einen entsprechenden Vorbehalt in den Frachtbrief oder das andere Begleitpapier ein. Eine Überprüfung des äußerlichen Zustandes der Frachtstücke sowie deren Zeichen und Nummern erfolgt durch den Auftragnehmer, sofern ihm dies möglich und zumutbar ist.
  5. Der Auftragnehmer ist zur Überprüfung von Stückzahl, Menge oder Gewicht des Beförderungsgutes nicht verpflichtet, außer dies ist gegen Leistung eines vorab gesondert festzusetzenden Aufwendungsersatzes vereinbart. Ebenso wenig ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Ladungssicherheit des Beförderungsgutes zu überprüfen. Dies gilt nicht im Falle offensichtlich erkennbarer Sicherungsmängel.
  6. Nimmt der Auftragnehmer ein Gut zur Beförderung an, welches äußerlich erkennbare Beschädigungen aufweist, so kann er verlangen, dass der Auftraggeber den Zustand des Gutes im Frachtbrief oder in einem anderen Begleitpapier besonders bescheinigt.
  7. Der Auftraggeber hat beförderungssicher nach den einschlägigen Rechtsvorschriften und dem Stand der Technik zu beladen; der Empfänger hat entsprechend zu entladen, nachdem er die Auslieferung an sich verlangt hat. Eine beförderungssichere Verladung durch den Auftragnehmer erfolgt nur gegen angemessene Vergütung und bedarf besonderer Vereinbarung. Gleiches gilt für die Entladung durch den Auftragnehmer.
  8. Für das Beladen und das Entladen steht eine dem jeweiligen Vorgang angemessene Zeit zur Verfügung. Für Komplettladungen eines Auftraggebers mit Fahrzeugen/Fahrzeugeinheiten mit 40 t zulässigem Gesamtgewicht beträgt die Be- und Entladefrist vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Absprachen pauschal jeweils maximal 2 Stunden für die Beladung und maximal 2 Stunden für die Entladung. Bei Fahrzeugen mit niedrigerem Gesamtgewicht reduzieren sich diese Zeiten entsprechend. Für darüberhinausgehende Zeiten fällt Standgeld an.

§ 5 Zahlung

  1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Zahlung erfolgt in der Regel per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers.
  2. Der Auftragnehmer behält sich vor, in Einzelfällen einen Zahlungsdienstleister einzusetzen, um die Rechnungsbearbeitung zu beschleunigen. In diesem Fall wird der Auftraggeber vorab über die Zahlungsmodalitäten informiert. Das Zahlungsziel von 14 Tagen bleibt davon unberührt.
  3. Alle Preise im Angebot des Auftragnehmers sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird, sofern anfallend, gesondert ausgewiesen.
  4. Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 Abs. 1, 2 BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringende Leistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung verliert.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 6 sind darauf nicht anwendbar.
  2. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  4. Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich – bei Verbrauchern – jeweils um einen weiteren Monat. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
  5. Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
  6. Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder sonstige indirekte Schäden, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  5. Für die Haftung aus Speditionsgeschäften i. S. d. §§ 453, 459 f. HGB, aus Lagergeschäften sowie aus speditionsüblichen Logistikgeschäften gelten die Bestimmungen der ADSp, Ziffern 22.1 – 22.3.
  6. Der Auftragnehmer ist gegen alle Schäden, für die er nach diesen Bedingungen, nach dem HGB und nach den ADSp haftet, im marktüblichen Umfang versichert. Hinsichtlich der Haftpflichtversicherung finden die Bestimmungen gemäß Ziff. 28 ADSp, hinsichtlich der Güterversicherung die Regelungen gemäß Ziff. 21 ADSp Anwendung.

§ 8 Datenschutz

  1. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
  2. Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
  3. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
  4. Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen unter: dede-logistic-services.com/datenschutz

§ 9 Widerrufsrecht

  1. Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter www.dede-logistic-services.com/widerruf.
  2. Ist der Auftraggeber ein Unternehmer (§ 14 BGB), ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 10 Europäische Online-Streitbeilegung

  1. Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
  2. Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit und nicht verpflichtet.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers (Hamburg) vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.